Beim Kauf eines Motorrads oder Rollers können verschiedene Rechte und Garantieangebote eine Rolle spielen. Dabei ist es wichtig, zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, einer freiwilligen Herstellergarantie und unseren optionalen Garantieprodukten von Limbächer zu unterscheiden.
Auf dieser Seite erklären wir dir die wichtigsten Unterschiede und zeigen dir, welche Garantie für dein Fahrzeug gilt.
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch und besteht unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet.
Wenn du ein Motorrad oder Roller bei uns kaufst, ist Limbächer dein Vertragspartner und Ansprechpartner für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die gesetzlichen Regelungen gelten grundsätzlich für die vom Verkäufer / von der Verkäufer*in geschuldete Vertragsmäßigkeit der Ware. Treten innerhalb des gesetzlichen Zeitraums Mängel auf, können dir abhängig vom jeweiligen Fall und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechende Rechte gegenüber dem Verkäufer / der Verkäuferin zustehen.
Wichtig: Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie
Die Begriffe werden im Alltag häufig gleich verwendet, rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Dinge:
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Gewährleistung: gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer / der Verkäuferin.
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Herstellergarantie: freiwillige Leistung des Herstellers mit eigenen Garantiebedingungen.
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Limbächer Garantie: freiwilliges, optionales Garantieangebot von uns, dass du je nach Fahrzeug und Angebot zusätzlich erwerben kannst.
Eine Herstellergarantie oder eine zusätzliche Limbächer Garantie ersetzt dabei nicht automatisch deine gesetzlichen Rechte.