Verkaufsservice Garantie

Wissenswertes zum Thema Garantie

Sicher ist sicher. Unsere lebenslange Garantie für Ihr Neu- oder Gebrauchtfahrzeug.

Mit der lebenslangen Garantie erwerben Sie den maximalen Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug. Die Garantie gilt ein Motorradleben lang, solange das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen ist. Die Umschreibung auf einen neuen Besitzer ist gegen Gebühr möglich. Die Garantie kann auch für Gebrauchtfahrzeuge über 250 ccm bis zu einer Laufleistung von 25.000 km und einem Alter von 7 Jahren gemäß der Garantiebedingungen abgeschlossen werden. Mehr zur lebenslangen Garantie lesen Sie hier.

 

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung???

Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt 24 Monate für Neufahrzeuge, bei Gebrauchtfahrzeugen wird sie auf 12 Monate verkürzt. Es bezieht sich immer auf die Frage, ob ein vorhandener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabevorhanden war und nicht Alters- und Laufzeitbedingt zu erwarten ist. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. In den ersten 6 Monaten nach Verkauf ist der Verkäufer beweispflichtig für die mangelfreie Lieferung der Sache, danach muss der Käufer beweisen, ob der Gegenstand bereits bei Auslieferung mangelbehaftet war.

Soweit die Rechtssprechung, bei uns hat jedoch die Kundenzufriedenheit die höchste Priorität, so dass wir immer gemeinsam mit unseren Kunden nach einer fairen Lösung suchen und uns nicht der Rechthaberei hingeben.

Garantie

Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers oder Anbieters (Garantieversicherer), welche einen Schaden reguliert, sofern er im Garantieumfang enthalten ist. In der Regel ist die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen Voraussetzung für eine Garantieregulierung. Neben der Herstellergarantie bieten wir unseren Kunden unsere hauseigene Premiumgarantie mit einer Garantiedauer von 24 Monaten für Gebrauchtmotorrädern bzw. 48 Monaten für Neufahrzeuge an, inkl. Zusatzleistungen wie kostenloses Ersatzfahrzeug für den Werkstattaufenthalt,...

Weiterhin bieten wir Ihnen noch die Garantieversicherung von Car Garantie an. Von Kawasaki und Ducati gibt es die Möglichkeit, die Werksgarantie auf bis zu 48 Monaten zu verlängern. Mehr zur XXL-Garantie lesen Sie hier.


Fragen und Antworten zu Garantie und Gewährleistung

Kann ich mein Motorrad auch in anderen Werkstätten warten lassen?

Für den Gewährleistungsanspruch und unsere Premiumgarantie, sowie bei der Car Garantie können Sie Ihr Fahrzeug bei jedem Kfz-Meisterbetrieb warten lassen - die Wartung muss jedoch in Form einer Rechnung dokumentiert sein, bei Herstellergarantie müssen Sie sich in der Regel an einen Vertragshändler des jeweiligen Herstellers wenden.